Das tragbare Feuerlöschgerät ist bestimmt zum primären Feuerlöscheingriff. Es besteht aus dem Druckbehälter, welcher eine bestimmte Art von Feuerlöschmittel enthält, welches von dem Typen und der Größe des Gerätes abhängig ist. welches mit dem Element ausgerüstet ist, mit welchem es in Betrieb genommen wird.
Das am häufigsten vorkommende Feuerlöschgerät ist das Pulver-Feuerlöschgerät, mit der Löschfähigkeit 21A. In Server- und Technologieräumen ist das Schneelöschgeräten des Typs 55B Standard, an Tankstellen finden wir meistens Schaumlöschgeräte.
Ins Familienhaus gehört gemäß der Anforderung der Verordnung Nr. 23/2008 Slg.., über die technischen Bedingungen des Brandschutzes für den Bau, das tragbare Feuerlöschgerät mit der Löschfähigkeit 34A, welches idealerweise auch mit einem Rauchmelder ausgerüstet ist.
Feuerlöschgeräte je nach Typ des Feuerlöschmittels (Feuerlöschfüllungen):
- Pulverlöschgeräte, mit welchen es möglich ist, Brände der Klasse A, B und C zu löschen, also Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase.
- Wasserlöschgeräte, mit welchen es möglich ist, die Brände der Klasse A zu löschen, also nur Feststoffe.
- Wasserschaumlöschgeräte, mit welchen es möglich ist, Brände der Klasse A und B zu löschen, also Feststoffe und Flüssigkeiten.
- Schneelöschgeräte (CO2), mit welchen es möglich ist, Brände der Klasse B und C zu löschen, also Flüssigkeiten, Gase, sowie Elektroanlagen unter Spannung.
- Feuerlöschgeräte mit reinem Feuerlöschmittel, mit welchen es möglich ist, Brände der Klasse B und C zu löschen, also Flüssigkeiten, Gase, sowie Elektroanlagen unter Spannung.
Tragbare Feuerlöschgeräte sind zweckbestimmte Anlagen und im Sinne des §5 Abs. 1 Buchstabe a) Gesetzes
Nr. 133/1985 Slg. über Brandschutz und § 9 Verordnung 246/2001 Slg. über die Brandprävention deren regelmäßige Kontrolle in festgelegten Perioden erforderlich ist, welche wir für Sie selbstverständlich sicherstellen.