Revisionen der Brandschutzverschlüsse

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Unter die Kategorie der Brandschutzverschlüsse gehören selbstverständlich Brandschutztüren, Fenster, Revisionstüren, sowie Panikbeschläge und Schlüssel, welche heutzutage in jedem Objekt zu finden sind. Diese sind unverzichtbarer Bestandteil der Brandsicherheitsausrüstung des Baus im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchstabe e) Gesetzes
Nr. 133/1985 Slg. über Brandschutz und des § 9 Verordnung 246/2001 Slg. über Brandprävention. Sie unterliegen daher der Pflicht der regelmäßigen jährlichen Revision. Die Kontrollen sind gemäß der Rechtsvorschriften, der Anforderungen der zusammenhängenden Normen und Begleitdokumentation des Herstellers bezüglich des Umfangs und der Weise minimal einmal pro Jahr durchzuführen, sofern keine sonstige kürzere Frist festgelegt wurde.

Revisionen der Brandschutzverschlüsse, der Panikbeschläge und Schlüssel sind wichtig aus den folgenden Gründen. Zur:

  • Verhinderung des Verlustes der Gesundheit von Personen und Tieren, Sicherstellung der sicheren Evakuierung,

  • Verhinderung der Verluste durch die Ausbreitung des Feuers und des Rauches am Besitz des gegenständlichen Baus und der Bauten in der Umgebung,
  • Verhinderung der Sanktionen bei der präventiven Kontrolle der Feuerwehr,
  • Ermöglichung des wirksamen und sicheren Eingriffs der Feuerwehr,
  • Geltendmachung der Versicherungsfälle auf Grund der gültigen Kontrollen der Betriebsbereitschaft.

Außer den Revisionen bieten wir auch den Service an ungenügenden Brandschutzverschlüssen an. Wir stellen die Reparatur von der Einstellung der selbstschließenden Anlagen, der Faller Stäbe bis zum Austausch der beschädigten Türen und Futter und der Lieferung des Ersatzes für unseren Auftraggeber sicher.

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