Revisionen von Feuerlöschgeräten

Startseite Revisionen Revisionen von Feuerlöschgeräten

Feuerlöschgeräte sind Teil der obligatorischen Ausrüstung jedes Objektes, und unterliegen daher der Verpflichtung zur Revision (im Sinne § 5 Abs. 1 Buchstabe a) Gesetzes Nr. 133/1985 Slg. über Brandschutz
und § 9 Verordnung 246/2001 Slg. über Brandprävention). Die Kontrollen sind im mit den Rechtsvorschriften, den Anforderungen der zusammenhängenden Normen und Begleitdokumentation des Herstellers festgelegten Umfang und Weise minimal einmal pro Jahr durchzuführen, falls keine kürzere Frist festgelegt ist. Regelmäßige Revisionen der Feuerlöschgeräte sind notwendig, auch in Familienhäusern oder im Besitz von Privatpersonen.

Revisionen von Feuerlöschgeräten können vielen Problemen vorbeugen:

  • Verhinderung des Verlustes der Gesundheit von Personen und Tieren, Sicherstellung der sicheren Evakuierung,
  • Verhinderung der Verluste des Besitzes durch die Ausbreitung von Feuer und Rauch am Besitz des gegenständlichen Baus und der Bauten in der Umgebung,
  • Verhinderung der Sanktionen bei der präventiven Kontrolle der Feuerwehr,
  • Ermöglichung des wirksamen und sicheren Eingriffs der Feuerwehr,
  • Geltendmachung der Versicherungsfälle auf Grund der gültigen Kontrollen der Betriebsbereitschaft.

Typen der Kontrolle der Feuerlöschgeräte

  • regelmäßige jährliche Kontrollen
    • gilt für alle Typen minimal einmal pro Jahr,
  • periodische Kontrolle
    • gilt für alle Wasser-Typen minimal einmal alle drei Jahre,
    • gilt für Schnee-, Pulver- und mit reinem Feuerlöschmittel minimal einmal alle fünf Jahre.

Der Zustand der Betriebsbereitschaft des Feuerlöschgerätes kann einfach auf dem Identifikationsschild, das auf dem Gehäuse des Feuerlöschgerätes platziert ist, überprüft werden. Das Schild enthält alle notwendigen Angaben über die durchgeführten und nachfolgende Kontrollen.

Außer der Kontrolle der Feuerlöschgeräte bieten wir Ihnen auch die damit verbundenen Dienstleistungen an. Im Bedarfsfalle der periodischen Prüfung oder eines mangelhaften Feuerlöschgerätes (ob funktionsgestörtes Manometers, verschlissener Schlauch, oder beschädigter Behälter), stellen wir den Service der Feuerlöschgeräte sicher. Der Austausch der Originalteile ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Ebenso die Verleihung eines Ersatzfeuerlöschgerätes für die Zeit der Revision.

Ebenso stellen wir den Verkauf der Feuerlöschgeräte inkl. der gültigen Revision und des Wandhalters sicher.

KONTAKTIERE UNS

Brandschutz beginnt bei uns






Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung meiner persönlichen Daten einverstanden.